Der sogenannte Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes (LINK) hat 5 Warnstufen.
Aktuell befinden wir uns in Stufe 3 und werden ab Donnerstag 24.03.2022 der Stufe 4 zugeordnet.
Bitte beachten Sie daher dringend folgende Hinweise:
- Vom 1. März bis zum 31. Oktober besteht generell ein gesetzliches Rauchverbot in Waldgebieten.
- Auch bei Fahrten mit dem Auto oder sonstigen Verkehrsmitteln durch Waldgebiete dürfen keine glühenden oder glimmenden Zigarettenreste aus dem Fenster geworfen werden.
Weiter gilt es zu beachten:
- Grillfeuer sollten nur in dafür vorgesehene, befestigte Grillstellen entzündet werden.
- Grillfeuer sind ordnungsgemäß zu beaufsichtigen und gegebenenfalls zu löschen, insbesondere wenn die Grillstelle verlassen wird oder wenn vom Funkenflug eine Gefahr ausgeht.
- In den Sommermonaten können gegebenenfalls Verbote ausgesprochen werden, jegliches Grillfeuer in Waldgebieten zu entfachen. Hierzu sind die Warnhinweise zu beachten.
- Flaschen oder Glasscherben dürfen nicht im Wald zurückgelassen werden. Durch den Brennglaseffekt kann es zu Brandentstehung kommen.