Aktuell befinden wir uns auf Stufe 4 (von 5) „hohe Gefahr“ des Waldbrand-Gefahrenindex WBI.
Da auch in den kommenden Tagen kaum Niederschläge zu erwarten sind, geben wir Ihnen hier nochmals folgende Verhaltenshinweise an die Hand:
- Rauchentwicklungen im Wald oder Waldbrände sofort unter Notruf 112 melden
- Entstehungsbrände durch eigene Löschversuche an einer weiteren Ausbreitung hindern, soweit man sich hierdurch selbst nicht in Gefahr bringt
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt in den Wäldern striktes Rauchverbot
- Im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer anzünden
- Im Wald keine Glasflaschen oder Glasscherben liegen lassen (Brennglaseffekt)
- Im Wald und Waldnähe keine brennenden Zigaretten oder Zigarettenkippen wegwerfen
- PKW nicht auf trockenem Gras abstellen, da sich das Gras am heißen Katalysator leicht entzünden kann
- Im Wald oder in Waldnähe so parken, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge (auch Langholzfahrzeuge – Überlänge) und Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge nicht behindert werden.
- Park- und Halteverbote sind unbedingt einzuhalten
- Beim Auto- oder Bahnfahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster werfen
- Beim Grillen und Abhalten von Lagerfeuern ist immer – auch außerhalb des Waldes – höchste Vorsicht geboten
- Offene Feuerstätten oder unverwahrtes Feuer dürfen im Freien nur entzündet werden, wenn hierdurch für die Umgebung keine Brandgefahren entstehen können. Von leicht entzündbaren Stoffen müssen offene Feuerstätten oder unverwahrtes Feuer mindestens 100 m entfernt sein
- Offene Feuerstätten oder unverwahrtes Feuer sind ständig unter Aufsicht zu halten
- Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen
- Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle vollständig erloschen sein
Hier finden Sie unsere Hinweise nochmals als PDF zum download: Verhaltenshinweis Waldbrandgefahr aktuell