Aktuell gelten für unsere Region (Messstation Metzingen) in den nächsten 5 Tagen die beiden höchsten Warnstufen wobei Donnerstag und Freitag die höchste Warnstufe 5 gemeldet ist !
Deutscher Wetterdienst – Waldbrandgefahrenindex
Hinweise zum Verhalten bei Waldbrandgefahr finden Sie hier: LINK
Allgemein gilt: Vom 1. März bis 31. Oktober gilt in Baden-Württembergischen Wäldern ein grundsätzliches Rauchverbot. Das Feuermachen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf Grillplätzen erlaubt. Das Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten ist im Wald generell nicht gestattet.
Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 m vom Waldrand entfernt sein. Auch an den erlaubten Stellen muss ein (Grill-) Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.